Die Flüssigkeitsregel legt fest, dass Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 ml transportiert werden dürfen. Alle Behälter zusammen müssen zudem in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen untergebracht werden, der bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt wird.
In der Praxis betrifft das nicht nur klassische Kosmetikartikel wie Cremes oder Shampoo, sondern auch Zahnpasta, Getränke oder gelartige Lebensmittel. An manchen Flughäfen kommen inzwischen neue CT-Scanner zum Einsatz, die eine Trennung von Flüssigkeiten teilweise überflüssig machen können, allerdings gilt das nicht einheitlich an allen Flughäfen, weshalb die dort jeweils gültigen Hinweise am Sicherheitscheck maßgeblich sind.
Praktische Tipps zur richtigen Vorbereitung liefert der Ratgeber Flüssigkeiten im Handgepäck. Welche Größen für das restliche Handgepäck gelten, erklärt der Ratgeber Handgepäckmaße der Airlines.
