Die Powerbank-Regel besagt, dass Powerbanks als lose Lithiumbatterien grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden dürfen und nicht im aufgegebenen Gepäck. Hintergrund ist das Brandrisiko von Lithiumbatterien, das im Laderaum eines Flugzeugs schwerer zu kontrollieren wäre als in der Kabine, wo im Ernstfall schneller reagiert werden kann.
In der Praxis bedeutet das, dass eine Powerbank beim Packen unbedingt in den Handgepäckkoffer oder die Handgepäcktasche gehört, selbst wenn der übrige Elektronikbedarf im Aufgabegepäck verstaut wird. Viele Airlines begrenzen zusätzlich die zulässige Kapazität von Powerbanks, weshalb sich ein Blick auf die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft vor der Reise lohnt, da sich Regeln ändern können.
Wie sich diese Vorgabe auf fest verbaute Akkus in Koffern auswirkt, erklärt der Eintrag Smart Luggage. Weitere Vorgaben für das Handgepäck fasst der Ratgeber Handgepäckmaße der Airlines zusammen.
