Gepäckschaden

Ein Gepäckschaden liegt vor, wenn ein Koffer während des Fluges oder bei der Bodenabfertigung beschädigt wird, etwa durch gebrochene Rollen, einen kaputten Griff oder einen aufgerissenen Reißverschluss. Häufig entstehen solche Schäden durch die mechanische Beanspruchung beim Verladen auf Förderbändern oder in Laderäumen.

Wichtig ist, einen Gepäckschaden noch am Flughafen bei der zuständigen Stelle der Airline zu melden und sich die Meldung bestätigen zu lassen, da eine spätere schriftliche Meldung nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks anerkannt wird. Fotos vom Schaden sowie die Aufbewahrung von Bordkarte und Gepäckanhänger erleichtern die spätere Bearbeitung deutlich.

Die rechtliche Grundlage für die Haftung der Airline erklärt der Eintrag Montrealer Übereinkommen. Wie sich ein beschädigter Koffer wieder instand setzen lässt, beschreibt der Ratgeber Koffer reparieren.