Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften im internationalen Luftverkehr einheitlich regelt, unter anderem bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck. Es legt fest, in welchen Fällen eine Airline grundsätzlich haftet und begrenzt diese Haftung auf einen in Sonderziehungsrechten festgelegten Höchstbetrag pro Passagier, sofern kein höherer Wert vorab angegeben wurde.
Für Reisende sind vor allem die Meldefristen praktisch relevant, ein Gepäckschaden muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich gemeldet werden, eine Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Bereitstellung des Gepäcks. Wird eine Frist versäumt, kann dies spätere Ansprüche erschweren, weshalb eine zeitnahe schriftliche Meldung bei der Airline wichtig ist.
Was konkret bei einem verlorenen Koffer zu tun ist, erklärt der Ratgeber Gepäck verloren, was tun. Wie sich das Risiko zusätzlich absichern lässt, beschreibt der Eintrag Gepäckversicherung.