Gepäckverlust

Gepäckverlust bezeichnet den Fall, dass ein aufgegebenes Gepäckstück am Zielflughafen nicht ankommt und auch nach einer gewissen Suchfrist nicht zugeordnet werden kann. Zunächst wird ein solches Gepäckstück meist als verspätet geführt, offiziell als verloren gilt es erst, wenn es nach einem festgelegten Zeitraum weiterhin nicht auffindbar ist.

In der Praxis beginnt der Prozess direkt am Flughafen mit einer Meldung bei der zuständigen Gepäckermittlungsstelle, üblicherweise noch vor dem Verlassen des Ankunftsbereichs. Wichtig ist, den Bordkarten- und Gepäckanhänger-Abschnitt aufzubewahren, da dieser für die Nachverfolgung benötigt wird. Verspätungen sind schriftlich innerhalb von 21 Tagen zu melden, damit spätere Ansprüche nicht verfallen.

Die rechtliche Grundlage für die Haftung bei Verlust regelt das Montrealer Übereinkommen. Eine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Ratgeber Gepäck verloren, was tun.

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